Uni Hamburg und "Glaubens-Kodex"
Verfasst: Donnerstag 19. Oktober 2017, 10:53
Neuerdings gibt es einen Verhaltenskodex Religionsausübung (Fußwaschungen, "Jesus"-Rufe, Freitagsgebete,....) an der Uni Hamburg.
Siehe auch Bericht des STERN. Da ist die Frage nach der zwingenden Notwendigkeit anzusprechen, ob die Einhaltung/Ausübung vorgegebener und selbstgestickter Riten als Bedingung dafür sein muß, daß man Gott/Allah/..... erfahren kann und inwieweit dies der Ordnung hinsichtlich eines geregelten Gemeinwesens incl. Forschung und Lehre an einer Uni über oder unterzuordnen sei. Umgekehrt ist auch die Position dieser Ordnung einschließlich des Verhaltens-Kodex' dahingehend abzuprüfen.
Aus meiner Sicht können, jedenfalls, wenn man weiß, daß es Gott gibt, der Glaube an (im Grunde weltliche) vorgegebene und selbstgestickte Dogmen, wie Gott zu erfahren sei, keine Bedingung "sine qua non" zu Lasten eines - auch in einem freien Staat gebotenermaßen großzügig - geordneten Lebens an einer Hochschule darstellen. Die Notwendigkeit eines Verhaltens-Kodex' wie v.g. ergibt sich insoweit nicht aus grundsätzlichen Erwägungen, sondern aus der vor Ort offensichlich feststellbaren Situation heraus.
Siehe auch Bericht des STERN. Da ist die Frage nach der zwingenden Notwendigkeit anzusprechen, ob die Einhaltung/Ausübung vorgegebener und selbstgestickter Riten als Bedingung dafür sein muß, daß man Gott/Allah/..... erfahren kann und inwieweit dies der Ordnung hinsichtlich eines geregelten Gemeinwesens incl. Forschung und Lehre an einer Uni über oder unterzuordnen sei. Umgekehrt ist auch die Position dieser Ordnung einschließlich des Verhaltens-Kodex' dahingehend abzuprüfen.
Aus meiner Sicht können, jedenfalls, wenn man weiß, daß es Gott gibt, der Glaube an (im Grunde weltliche) vorgegebene und selbstgestickte Dogmen, wie Gott zu erfahren sei, keine Bedingung "sine qua non" zu Lasten eines - auch in einem freien Staat gebotenermaßen großzügig - geordneten Lebens an einer Hochschule darstellen. Die Notwendigkeit eines Verhaltens-Kodex' wie v.g. ergibt sich insoweit nicht aus grundsätzlichen Erwägungen, sondern aus der vor Ort offensichlich feststellbaren Situation heraus.