Wiedereinführung der Todesstrafe in der EU/BRD

Ungeklärtes, Auffälliges, Beobachtetes

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Todoroff
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Wiedereinführung der Todesstrafe in der EU/BRD

Beitrag von Todoroff »


Prof. Dr. Karl Albrecht Schachtschneider
Vertrag von Lissabon

Der Marsch in die EU-Diktatur
Die Details des Lissabonner Vertrages sind so erschreckend, dass der renommierte Staatsrechtler Prof. Schachtschneider davon spricht, dass sich Deutschland auf dem Weg in eine Brüsseler Diktatur befindet. Er sieht das im Grundgesetz festgelegte Recht auf Widerstand erfüllt, das das Grundgesetz jedermann garantiert und zur Pflicht macht, um gegen diejenigen vorzugehen, die das Grundgesetz abschaffen wollen. Und genau das betreiben Bundestag und Bundesregierung. Im jüngsten Urteil des Bundesverfassungsgerichts wird dem auch noch zugestimmt.

Der Marsch in den EU-Einheitsstaat und die Auflösung der nationalen Souveränität gehen weiter. Die Karlsruher Richter haben kein Wort und noch nicht einmal ein Komma am Lissabonner Vertrag kritisiert. Zu den ausufernden Befugnissen, welche die EU bislang an sich gezogen hat, steht in dem Urteil kein kritisches Wort. Dieser Vertrag kommt einem Ermächtigungsgesetz gleich. Das Volk wir entmachtet. Warum lassen sich die Karlsruher Richter die Machtentfaltung des Europäischen Gerichtshofes bieten?

Auch den polizeistaatlichen Ermächtigungen im Lissabonner Vertrag ist das Karlsruher Gericht in keiner Weise entgegengetreten. Schließlich ist auch Deutschland keine Demokratie, sondern ein Parteienstaat, in dem eine Oligarchie herrscht. Schon Karl Jaspers hat vor über 50 Jahren prophezeit: »Von der Demokratie zur Parteienoligarchie. Von der Parteienoligarchie zur Diktatur.« Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts macht den Weg frei für eine EU-Diktatur. Jetzt hilft nur noch radikale Umkehr! Ein Volk, das ein europäisches Europa gestalten will, muss aus der EU ausscheiden.

Prof. Dr. Karl Albrecht Schachtschneider ist der profundeste und einer der wenigen Kenner des Brüssler Ermächtigungsgesetzes und Kläger vor dem bundesdeutschen und dem österreichischen Verfassungsgericht gegen den Lissabonner Vertrag.
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http://de.wikipedia.org/wiki/Vertrag_von_Lissabon
Der Vertrag von Lissabon (ursprünglich auch EU-Grundlagenvertrag bzw. -Reformvertrag genannt) ist ein völkerrechtlicher Vertrag zwischen den 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union, der am 13. Dezember 2007 unter portugiesischer Ratspräsidentschaft in Lissabon unterzeichnet wurde. Der Vertrag, der den abgelehnten Vertrag über eine Verfassung für Europa (VVE) ersetzen soll, soll die bestehenden völkerrechtlichen Vertragsgrundlagen des europäischen Integrationsverbandes (EG- und EU-Vertrag) ändern. Insbesondere soll die Union eine einheitliche Struktur und Rechtspersönlichkeit erhalten.
Der Vertrag tritt „am ersten Tag des auf die Hinterlegung der letzten Ratifikationsurkunde folgenden Monats“ in Kraft (Art. 54 Abs. 2 EUV-Lissabon). Ursprünglich sollte die Ratifikation in den 27 Mitgliedstaaten bis Ende des Jahres 2008 abgeschlossen sein, um ein Inkrafttreten am 1. Januar 2009 zu ermöglichen. Dieser Zeitplan konnte nach dem ablehnenden Referendum vom 12. Juni 2008 in Irland jedoch nicht eingehalten werden.

Vorwurf eines unzureichenden Verbots der Todesstrafe in der Grundrechtecharta
Ein Kritikpunkt in der öffentlichen Diskussion bildete die Ansicht, dass die Charta der Grundrechte die Wiedereinführung der Todesstrafe auch in Ländern mit einem absoluten Verbot (z. B. Deutschland oder Österreich) ermögliche. Dieser Vorwurf ging darauf zurück, dass es in Art. 2 Abs. 2 der Charta zwar heißt, niemand dürfe zur Todesstrafe verurteilt oder hingerichtet werden, aber die als Interpretationshilfe dienenden und rechtlich nicht verbindlichen Erläuterungen zur Charta der Grundrechte[97] dieses Verbot im Sinne der Europäischen Menschenrechtskonvention auslegen, welche im Wortlaut des 6. Zusatzprotokolls u. a. die Todesstrafe im Kriegszustand und eine Tötung zur Niederschlagung eines Aufruhrs erlaubt.
Die große Mehrheit der EU-Mitgliedstaaten (darunter auch Deutschland und Österreich) hat jedoch bereits das 13. Zusatzprotokoll zur Europäischen Menschenrechtskonvention vom 3. Mai 2002 ratifiziert, welches die Todesstrafe ausnahmslos sowohl in Friedenszeiten als auch für Kriegszeiten verbietet.[98] Durch die Auslegungsregel in Art. 52 Abs. 3 und den Art. 53 der Charta darf der Grundrechteschutz durch die Charta in keinem Fall niedriger sein als derjenige, der durch andere gültige Rechtstexte, insbesondere die Verfassungen der Mitgliedstaaten oder internationale Übereinkommen wie die Europäische Menschenrechtskonvention, garantiert wird. Die Charta kann also nur neue Grundrechte einführen, nicht den bereits bestehenden Grundrechteschutz verringern.

Militarismusvorwurf
Eine heftige Diskussion lösten schließlich die verteidigungspolitischen Bestimmungen aus, die aus dem Verfassungsvertrag übernommen wurden.[96] So erwähne der Vertrag bei der Formulierung der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik zwar „zivile und militärische Mittel“, betone aber allzu sehr die letzteren. Besonders umstritten ist ein Passus in Art. 42 Abs. 3 des Vertrags, demzufolge sich die Mitgliedstaaten verpflichten, „ihre militärischen Fähigkeiten schrittweise zu verbessern“, worin Kritiker eine Verpflichtung zur Aufrüstung sehen. Außerdem werden die Kompetenzen der Europäischen Verteidigungsagentur, etwa bei der Ermittlung des Rüstungsbedarfs, kritisiert.

Grundrechte
Anders als in der Verfassung wird der Text der Grundrechtecharta nicht im Vertrag enthalten sein. Durch einen Verweis in Art. 6 Abs. 1 EUV wird sie aber für rechtsverbindlich erklärt.


Wenn wir die Freiheit und den Frieden in Afghanistan verteidigen, dann können wir auch jederzeit einen Kriegszustand ausrufen, um alles nierzumähen, was noch Humanität zu verteidigen gedenkt (z.B. in Form von Demonstrationen). Denn wer bestimmt, was ein AUFRUHR ist? Unsere Mörder!
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Re: Wiedereinführung der Todesstrafe in der EU/BRD

Beitrag von Elrik »

Die Todestrafe ist ja nicht das Problem, sondern die Lieblosigkeit, mit der bestimmte Interessengruppen dem Eu-Flak-Schiff Schlagseite verpassen, sodaß es kentern wird. Ist's nicht so? Was da im vermeintlich Großen und Ganzen bestimmt wurde, ist im vermeintlich Kleinen nichts anderes, als ein vorrausgeplanter Tür-an-Tür- und Haus-an-Haus-Nachbarschaftsstreit, mit dem Unterschied, daß sich Tür-an-Tür- und Haus-an-Haus-Nachbarn nur unter Umständen gegenseitig mit Panzern und Atomraketen beschießen. Also rate ich Ihnen erneut. nicht von WIR zu sprechen, um der Gefahr des ebenso falschen Schlusses entgegenzuwirken. Die einst winzigkleinen, unter der vermeintlich gewinnbringenden Nazi-Herrschaft stehenden, deutschen Prügelknaben können nicht anders, als zu prügeln. Und nun, da sie wieder Stift und Papier in den Händen halten dürfen, unahängig davon wer es ihnen erlaubte, wollen sie ihr Tun logischer Weise auch in Papier und Tüten gesichert wissen. Aber das ändert nicht, was sie sind. Und sie können sich nicht befreien, indem sie selbst sagen, daß sie durch ihre Umwelt zu Schreibtisch-Prügelknaben wurden, denn dass sie welche sind und als solche den Konflikt suchen, stand schon lange und steht immer noch fest und wurde durch sie bislang nicht aufgehoben. Ich will aber nicht übertreiben, denn die Gewalt geht am Ende von wirklich winzigkleinen tapferen Prügelknaben aus, die aber geschickt werden, von den vermeintlich großen raffgierigen, habsüchtigen und rechthabereikranken Schreibtisch-Schlägern. Ein Volk hat seine Probleme selbständig zu lösen, so fern es eine Republik und kein Kaiserreich, kein Königreich bewohnt. Logischer Weise setzt das Mitarbeit vorraus. Das allein widerspricht unserer heutigen Herschaftsstruktur erneut. Und ich brauche Demokratie dabei nicht ein einziges Mal zu erwähnen, denn entweder sie ist oder sie ist nicht. Oder wurde ein deutscher Bürger etwa gefragt, was in den Lissabonner Vertrag hineingehört, wurde darüber abgestimmt? Ich muss das fragen, weil ich nichts davon weiß. Dabei setzt Demokratie vorraus dass wir miteinander reden und nicht daß wir einander über- und hintergehen. Ich weiß nicht, was Karl August von Möckern, der in wer weiß welcher Stadt wohnt, kümmert und werde wohl kaum mit ihm darüber sprechen, wenn ich es nicht erfahre. Wieso muss das Übel immer angerollt kommen? Kann es nicht bleiben wo es ist?

Ich mache jetzt mit Ihnen auch einen Vertrag, erklärungshalber. Dabei setze ich vorraus, daß Sie mit ihrer Unterschrifft zustimmen. Der Wortlaut des Vertrages lautet wie folgt:

Wenn Sie mich duzen, darf ich ihnen in die Fresse hauen! Wenn ich Sie duze, dürfen Sie mir in die Fresse hauen.

Und bedenken Sie die Vorteile ihrer Unterschrift:
1. Wenn wir zusammenhalten können wir die Ganze Welt duzen und keiner kann uns ans Leder!
2. Und wenn ich Sie duze, dürfen Sie mich duzen!
3. Wenn uns einer duzt, duzen wir zurück!

Und bedenken Sie die Vertragsbedinung dieses kleinen Vertrags, die nachsichziehen können, daß Ihre an mich gerichtete Forderung, Sie nach jedem zweiten Wort zu siezen, gerechtfertigt ist und deren Nichteinhaltung Vertragsbruch bedeute. Folglich ist die Forderung die Vertragsbedingung einzuhalten nichts anderes als verblödete Stiefelleckerei zu verlangen, weil das überhäufte Siezen jeden Satz entstellt und ist außerdem die Erlaubnis Gewalt auszuüben gemäß des im Vertrag geregelten Rechts, nämlich in die Fresse zu hauen, um das sich dann aber auch keiner mehr zu kümmern braucht, weil der ganze Vertrag nur ein Beispiel für die gegenwärtig in der Welt tobende Idiotie sein soll, speziell für den Lisabonner Vertrag, den ich nicht unterschieben habe. Aber so sind manche Verträge gestrikt, die man auch Knebelverträge nennt, weil man als Mensch und als Vertragspartner zur Einhaltung unmenschlicher und im Vertrag nicht eindeutig definierter Vertragsbedingungen gezwungen wird! Wieviele Leute wurden wirklich gefragt, was in dem Lissabonner Vertrag enthalten sein und mit dem Lisabonner Vertrag geregelt werden soll im Vergleich zur Bevölkerungszahl aller EU-Migliedstaaten? Eine, sage und scheibe, Hand voll Menschen regiert wider aller Vernunft und sogar fern der selben, denn sonst würden sich mehr Leute darum kümmern und die Handvoll Leute kein Bestimmungsrecht und kein Staatsvertragsabschlussrecht haben. Sie haben es aber und räubern alle Ignoranten scheinbar hinterhältig aus, dabei kündigen sie es lauthals an, wie Hitler, der fragte: Wollt ihr den totalen Krieg! und dem das anwesende Volk antwortete: JAAAAA! Wer wählen geht und sagt, dass er eine solche Volksvertretung braucht, der hat seinen totalen geistigen Ausfall von einem Leichenbeschauer bescheinigen zu lassen!
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Todoroff
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Re: Wiedereinführung der Todesstrafe in der EU/BRD

Beitrag von Todoroff »

Trockennasenaffe Cdh
Ist geheim.
Sie waren also Ihre Mörder wählen - SEHR intelligent, besonders für einen sprechfähigen Affen.

Maleachi 3,2-3
Doch wer erträgt den Tag, an dem Er kommt? Wer kann bestehen, wenn Er erscheint? Denn Er ist wie das Feuer im Schmelzofen und wie die Lauge im Waschtrog. Er setzt sich, um das Silber zu schmelzen und zu reinigen: Er reinigt die Söhne Levis, Er läutert sie wie Gold und Silber. Dann werden sie dem Herrn die richtigen Opfer darbringen.
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Re: Wiedereinführung der Todesstrafe in der EU/BRD

Beitrag von Todoroff »

Trockennasenaffe Cdh
Wer hat gemordet...?
Die Frage lautet, wer nicht? Wer trägt die Verantwortung für die 20 Millionen Krebstoten jedes Jahr aufgrund der vollständigen radioaktiven Verseuchung unseres Planeten? Wer für die zahllosen leukämiekranken Kinder in der Umgebung von Kernkraftwerken? Wer für Windscale, Harrisburg, Tschernobyl, die zahllosen Tretminenopfer, die nicht endenden Kriege (Rüstungsexport), die stetig steigende Selbstmordrate, auch aufgrund HartzIV usw. usw. usw.

Joh 3,17
Gott hat Seinen Sohn nicht in die Welt gesandt, damit Er die Welt richtet, sondern damit die Welt durch Ihn gerettet wird.
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Re: Wiedereinführung der Todesstrafe in der EU/BRD

Beitrag von Elrik »

Mileva hat geschrieben:
Cdh hat geschrieben:Die Partei, die ich gewählt habe, sicherlich nicht...
Wenn Sie sich für regenerative Energiequellen aussprechen und zudem aktiver Tierschützer sind, scheint eine Antwort ja offensichtlich.
Wobei der Auspruch vernünftiger ist als eine Stimme und damit seinen ganzen Verstand bei der Wahl abzugeben. Das sehe ich auch so.
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Todoroff
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Re: Wiedereinführung der Todesstrafe in der EU/BRD

Beitrag von Todoroff »

Trockennasenaffe Cdh
Die Partei, die ich gewählt habe, sicherlich nicht.
Sie haben recht!

Die Grünen haben mit Joschka Fischer als Außenminister den Kosovo-Krieg zu verantworten.
Macht korrumpiert. Den besseren Menschen gibt es nicht, ebenso wenig die bessere Partei.
q.e.d.

Zef 3,8
Wartet nur - Spruch des Herrn - auf den Tag, an dem Ich auftreten werde als Kläger. Denn Ich habe beschlossen: Völker will Ich versammeln, und Königreiche biete Ich auf; dann schütte Ich Meinen Groll über sie aus, die ganze Glut Meines Zorns. Denn vom Feuer Meines Eifers wird die ganze Erde verzehrt.
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Re: Wiedereinführung der Todesstrafe in der EU/BRD

Beitrag von Elrik »

Mileva hat geschrieben:
Elrik hat geschrieben:Die Todestrafe ist ja nicht das Problem
Die Todesstrafe ist aus verschiedenen Gründen strikt abzulehnen...
Was reden Sie denn für einen Schwachsinn? Eine strikte Ablehnung bedeutet auch, gar nicht erst über die Todesstrafe zu reden, woran sie sich aber nicht gehalten haben und mich bestrafen, weil Sie ja mit mir reden, der ich nicht über die Todesstrafe reden will, weil sie alle Reden von Vergebung und Umkehr zu dämlichen Geschwätz machte.
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Re: Wiedereinführung der Todesstrafe in der EU/BRD

Beitrag von Elrik »

Cdh hat geschrieben:Sehr richtig. Das war übrigens einer meiner Hauptgründe, sie nicht zu wählen.
Sie haben also das geringere ÜBel gewählt um ein größeres Übel abzuwählen? Das ist nur dumm, aber immer eine Möglichkeit einer Ideologie gegenüber Nein zu sagen, aber mit einer anderen Ideologie zu antworten.
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